gem. § 26 des Ktn. Landesfischereigesetzes 2001 für jeden erforderlich, der eine Jahresfischerkarte erwerben will und in den letzten 10 Jahren nicht mindestens drei Jahre hintereinander eine Jahresfischerkarte besessen hat. Jugendliche erst ab dem 10. Lebensjahr.
gem. § 26 des Ktn. Landesfischereigesetzes 2001 für jeden erforderlich, der eine Jahresfischerkarte erwerben will und in den letzten 10 Jahren nicht mindestens drei Jahre hintereinander eine Jahresfischerkarte besessen hat. Jugendliche erst ab dem 10. Lebensjahr.