top of page
Das Kärntner Fischereigesetz
Die Ziele dieses Gesetzes sind die Erhaltung, die Schaffung und erforderlichenfalls die Wiederherstellung eines der Beschaffenheit der jeweiligen Fischgewässer im Land Kärnten entsprechenden standortgerechten, artenreichen und gesunden Bestandes an Wassertieren sowie der natürlichen Lebensgrundlagen für diese Wassertiere.


Verordnung der Landesregierung vom 15. September 2020 über die Schonzeiten und Mindestfangmaße (Brittelmaße) für Wassertiere (Kärntner Fischereischonzeitenverordnung - K-FSV)
Änderung.
Verordnung der Landesregierung vom 15. September 2020 betreffend Beschränkung von Fanggeräten, Fangvorrichtungen, Fangmitteln und Fangmethoden bei der Ausübung des Fischfanges Kärntner Fischereiweidgerechtheits Verordnung - K-FWV.

bottom of page