top of page

Das Kärntner Fischereigesetz

Die Ziele dieses Gesetzes sind die Erhaltung, die Schaffung und erforderlichenfalls die Wiederherstellung eines der Beschaffenheit der jeweiligen Fischgewässer im Land Kärnten entsprechenden standortgerechten, artenreichen und gesunden Bestandes an Wassertieren sowie der natürlichen Lebensgrundlagen für diese Wassertiere. 

Gewässer Oberkärnten preview 05.22 HR-00242.jpg

Verordnung der Landesregierung vom 15. September 2020 über die Schonzeiten und Mindestfangmaße (Brittelmaße) für Wassertiere (Kärntner Fischereischonzeitenverordnung - K-FSV)
Änderung. 

Verordnung der Landesregierung vom 15. September 2020 betreffend Beschränkung von Fanggeräten, Fangvorrichtungen, Fangmitteln und Fangmethoden bei der Ausübung des Fischfanges Kärntner Fischereiweidgerechtheits Verordnung - K-FWV.

fliegenfischer ausrüstung mölltal-5109.jpg

Kärntner Fischereikataster

Ausnahme von der Schonzeit für den Fischotter

Kärntner Jahresfischerkartenverordnung

2024  -  43,00 Euro

Kärntner Naturschutzgesetz

Kärntner Tierartenschutzverordnung

Kärntner Wassertierartenverordnung

bottom of page